Rechtsprechung
BGH, 07.05.2002 - 3 StR 499/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 258 Abs. 2, 3 StPO; § 273 StPO; § 337 StPO.
Letztes Wort des Angeklagten; wesentliche Förmlichkeit; unbeachtliche Protokollberichtigung nach Eingang der Revisionsbegründung; Beruhen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Diebstahl, - Hehlerei - Begünstigung - Urkundenfälschung - Maßregel
- Judicialis
StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 258 Abs. 2, Abs. 3 § 273 Abs. 1
Gewährung des letzten Wortes als wesentliche Förmlichkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 530
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 499/01
Da die Erteilung des letzten Wortes als eine wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 22, 278, 280), kommt es auf die dienstlichen Erklärungen des Vorsitzenden und der Protokollführerin, wonach dem Angeklagten tatsächlich das letzte Wort erteilt worden sei, nicht an.Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß sich der Angeklagte nach Erteilung des letzten Wortes noch geäußert hätte und das Landgericht in allen Fällen der Verurteilung zu einer für ihn günstigeren Entscheidung gekommen wäre (vgl. BGHSt 22, 278, 280 f.;… Engelhardt in KK 4. Aufl. § 258 Rdn. 37).
- BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der …
Auszug aus BGH, 07.05.2002 - 3 StR 499/01
Die nach Eingang der Revisionsbegründung erfolgte Protokollberichtigung würde der zulässig erhobenen Verfahrensrüge den Boden entziehen und darf deshalb bei der Revisionsentscheidung nicht berücksichtigt werden (BGHSt 34, 11, 12;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 271 Rdn. 26).
- BGH, 18.04.2023 - 3 StR 10/23
Recht des Angeklagten auf das letzte Wort (keine Verwirkung durch vorherige …
c) Soweit das Urteil die Angeklagte betrifft, beruht es im Sinne des § 337 Abs. 1 StPO auf dem aufgezeigten Verfahrensfehler; denn es ist nicht auszuschließen, dass sie bei Erteilung des letzten Wortes noch Ausführungen gemacht und dies sich auf die Entscheidung des Landgerichts ausgewirkt hätte (vgl. zum Beruhen etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2002 - 3 StR 499/01, wistra 2002, 308; vom 11. März 2014 - 5 StR 70/14, StraFo 2014, 251; vom 20. August 2008 - 5 StR 350/08, NStZ 2009, 50;… vom 2. Mai 1989 - 5 StR 154/89, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 1; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1980 - 2 BvR 705/79, BVerfGE 54, 140, 142;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 258 Rn. 35 f.).